Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428, 20 BV 13.516 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Allgemeines RechtsschutzinteresseKeine gewerbliche Sammlung durch eine Kommanditgesellschaft (hier: GmbH u. Co KG)Fehlendes Rechtsschutzinteresse, wenn Sammlung tatsächlich beendet
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 3 Abs. 10, Abs. 15, Abs. 17, § 18 Abs. 5 KrWG
Abfallrecht: GmbH & Co. KG klagt als solche erfolglos gegen Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung | Gewerbliche Abfallsammlung ; Sammler Beendigung der Sammlung ; Personengesellschaft ; Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis - Landesanwaltschaft Bayern
§ 3 Abs. 10, Abs. 15, Abs. 17, § 18 Abs. 5 KrWG
Abfallrecht: GmbH & Co. KG klagt als solche erfolglos gegen Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung | Gewerbliche Abfallsammlung ; Sammler Beendigung der Sammlung ; Personengesellschaft ; Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis - Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01588
- VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428, 20 BV 13.516
- BVerwG, 16.04.2014 - 7 B 30.13
- BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 9.14
- VGH Bayern, 12.10.2017 - 20 BV 16.6
Papierfundstellen
- ZUR 2014, 240
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428
Der Anfechtungsklage der Klägerin fehlt das allgemeine Rechtschutzbedürfnis, weil selbst bei deren Erfolg die Rechtsstellung der Klägerin nicht verbessert wäre (BVerwG B. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85) und die Sammlung beendet ist.Insbesondere ist die Frage des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses eine Frage des Einzelfalls (BVerwG B. v. 28.8.1987- 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85) und hat deshalb keine grundsätzliche Bedeutung.
Der Anfechtungsklage der Klägerin fehlt das allgemeine Rechtschutzbedürfnis, weil selbst bei deren Erfolg die Rechtsstellung der Klägerin nicht verbessert wäre (BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85) und die Sammlung beendet ist.
Insbesondere ist die Frage des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85) und hat deshalb keine grundsätzliche Bedeutung.
- VGH Bayern, 02.05.2013 - 20 AS 13.700
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428
Mit Beschlüssen jeweils vom 2. Mai 2013 Az. 20 AS 13.700 und 20 AS 13.771 stellte der Senat die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die Bescheide des Beklagten vom 6. September 2012 wieder her, und zwar mit Wirkung bis zur Unanfechtbarkeit der Bescheide.Mit Beschlüssen jeweils vom 2. Mai 2013 Az. 20 AS 13.700 und 20 AS 13.771 stellte der Senat die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die Bescheide des Beklagten vom 6. September 2012 wieder her, und zwar mit Wirkung bis zur Unanfechtbarkeit der Bescheide.
Die Sammlung wurde dadurch beendet, dass die Klägerin, nachdem der Beigeladene im Juli 2013 seine Sammlung aufgenommen hatte, die von ihr an die Haushalte ausgegebenen grünen Tonnen nicht mehr geleert hat, obwohl sie aufgrund des Beschlusses des erkennenden Senats vom 2. Mai 2013 (Az.: 20 AS 13.700), in dem die aufschiebende Wirkung der Klage bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache wiederhergestellt wurde, hierzu berechtigt war.
- VGH Bayern, 02.05.2013 - 20 AS 13.771
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428
Mit Beschlüssen jeweils vom 2. Mai 2013 Az. 20 AS 13.700 und 20 AS 13.771 stellte der Senat die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die Bescheide des Beklagten vom 6. September 2012 wieder her, und zwar mit Wirkung bis zur Unanfechtbarkeit der Bescheide.Die Sammlung wurde dadurch beendet, dass die Klägerin, nachdem der Beigeladene im Juli 2013 seine Sammlung aufgenommen hatte, die von ihr an die Haushalte ausgegebenen grünen Tonnen nicht mehr geleert hat, obwohl sie aufgrund des Beschlusses des erkennenden Senats vom 2. Mai 2013 (Az.: 20 AS 13.771), in dem die aufschiebende Wirkung der Klage bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache wiederhergestellt wurde, hierzu berechtigt war.
Mit Beschlüssen jeweils vom 2. Mai 2013 Az. 20 AS 13.700 und 20 AS 13.771 stellte der Senat die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die Bescheide des Beklagten vom 6. September 2012 wieder her, und zwar mit Wirkung bis zur Unanfechtbarkeit der Bescheide.
- BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428
Im Geweberecht ist jedoch anerkannt, dass Personengesellschaften keine Gewerbetreibenden sein können, sondern die geschäftsführenden Gesellschafter, sie damit die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO trifft und sie auch Adressat einer möglichen Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO sein müssen (vgl. BVerwG U. v. 5.8. 65 - I C 69.62 - BVerwGE 22, 16; BayVGH U. v. 26.11.1991 - 22 B 90.440 - NJW 1992, 1644; VGH Kassel U. v. 14.1.1991 - 8 UE 2648 - NVwZ-RR 1991, 552;… Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 64. Ergänzungslieferung 2013, § 14 Rn 54).Im Geweberecht ist jedoch anerkannt, dass Personengesellschaften keine Gewerbetreibenden sein können, sondern die geschäftsführenden Gesellschafter, sie damit die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO trifft und sie auch Adressat einer möglichen Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO sein müssen (vgl. BVerwG, U.v. 5.8.65 - I C 69.62 - BVerwGE 22, 16; BayVGH, U.v. 26.11.1991 - 22 B 90.440 - NJW 1992, 1644; VGH Kassel, U.v. 14.1.1991 - 8 UE 2648 - NVwZ-RR 1991, 552;… Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 64. Ergänzungslieferung 2013, § 14 Rn 54).
- VGH Hessen, 14.01.1991 - 8 UE 2648/89
Gewerbeuntersagung gegenüber einer KG - Zustellung des Bescheides an dem …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428
Im Geweberecht ist jedoch anerkannt, dass Personengesellschaften keine Gewerbetreibenden sein können, sondern die geschäftsführenden Gesellschafter, sie damit die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO trifft und sie auch Adressat einer möglichen Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO sein müssen (vgl. BVerwG U. v. 5.8. 65 - I C 69.62 - BVerwGE 22, 16; BayVGH U. v. 26.11.1991 - 22 B 90.440 - NJW 1992, 1644; VGH Kassel U. v. 14.1.1991 - 8 UE 2648 - NVwZ-RR 1991, 552;… Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 64. Ergänzungslieferung 2013, § 14 Rn 54).Im Geweberecht ist jedoch anerkannt, dass Personengesellschaften keine Gewerbetreibenden sein können, sondern die geschäftsführenden Gesellschafter, sie damit die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO trifft und sie auch Adressat einer möglichen Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO sein müssen (vgl. BVerwG, U.v. 5.8.65 - I C 69.62 - BVerwGE 22, 16; BayVGH, U.v. 26.11.1991 - 22 B 90.440 - NJW 1992, 1644; VGH Kassel, U.v. 14.1.1991 - 8 UE 2648 - NVwZ-RR 1991, 552;… Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 64. Ergänzungslieferung 2013, § 14 Rn 54).
- VGH Bayern, 26.11.1991 - 22 B 90.440
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428
Im Geweberecht ist jedoch anerkannt, dass Personengesellschaften keine Gewerbetreibenden sein können, sondern die geschäftsführenden Gesellschafter, sie damit die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO trifft und sie auch Adressat einer möglichen Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO sein müssen (vgl. BVerwG U. v. 5.8. 65 - I C 69.62 - BVerwGE 22, 16; BayVGH U. v. 26.11.1991 - 22 B 90.440 - NJW 1992, 1644; VGH Kassel U. v. 14.1.1991 - 8 UE 2648 - NVwZ-RR 1991, 552;… Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 64. Ergänzungslieferung 2013, § 14 Rn 54).Im Geweberecht ist jedoch anerkannt, dass Personengesellschaften keine Gewerbetreibenden sein können, sondern die geschäftsführenden Gesellschafter, sie damit die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO trifft und sie auch Adressat einer möglichen Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO sein müssen (vgl. BVerwG, U.v. 5.8.65 - I C 69.62 - BVerwGE 22, 16; BayVGH, U.v. 26.11.1991 - 22 B 90.440 - NJW 1992, 1644; VGH Kassel, U.v. 14.1.1991 - 8 UE 2648 - NVwZ-RR 1991, 552;… Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 64. Ergänzungslieferung 2013, § 14 Rn 54).
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428
24 1.1 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist ungeschriebene Voraussetzung für die Zulässigkeit einer jeden Inanspruchnahme des Gerichts (BVerfG U. v. 19.10.1982 - 1 BvL 34/80 - BVerfGE 61, 126).24 1.1 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist ungeschriebene Voraussetzung für die Zulässigkeit einer jeden Inanspruchnahme des Gerichts (BVerfG, U.v. 19.10.1982 - 1 BvL 34/80 - BVerfGE 61, 126).
- VG Ansbach, 21.01.2013 - AN 11 K 12.01110
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.428
Hiergegen erhoben diese Klagen, welche unter den Aktenzeichen AN 11 K 12.01110 und AN 11 K 12.01087 beim Verwaltungsgericht anhängig waren.Hiergegen erhoben diese Klagen, welche unter den Aktenzeichen AN 11 K 12.01110 und AN 11 K 12.01087 beim Verwaltungsgericht anhängig waren.4 Unter dem 11. Juni 2012 zeigten die Mitglieder der ARGE dem Beigeladenen im Hinblick auf das in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz die Fortführung ihrer gewerblichen Sammlung im Landkreisgebiet an.
- BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14
Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt; …
BVerwG 7 C 9.14 VGH 20 BV 13.428.das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. September 2013 (20 BV 13.428), das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23. Januar 2013 (AN 11 K 12.01588) und den Bescheid des Landratsamtes N. vom 6. September 2012 aufzuheben.
- BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 9.14
Personengesellschaften als Sammler im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. September 2013 (20 BV 13.428), das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23. Januar 2013 (AN 11 K 12.01588) und den Bescheid des Landratsamtes N. vom 6. September 2012 aufzuheben. - VGH Bayern, 12.10.2017 - 20 BV 16.8
Zur gewerblichen Sammlung von Altpapier
Gegen die klageabweisenden Urteile vom 23. Januar 2013 legten die Klägerin und das weitere ARGE-Mitglied die wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassenen Berufungen ein (Az. 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516).Mit Urteilen vom 26. September 2013 (Az. 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516) wies der Senat die Berufungen als unbegründet zurück.
- VGH Bayern, 12.10.2017 - 20 BV 16.6
Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung im haushaltsnahen Holsystem
Gegen die klageabweisenden Urteile vom 23. Januar 2013 legten die Klägerin und das weitere ARGE-Mitglied die wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassenen Berufungen ein (Az. 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516).Mit Urteilen vom 26. September 2013 (Az. 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516) wies der Senat die Berufungen als unbegründet zurück.
- VG München, 23.01.2014 - M 17 K 13.1851
Abfallrecht; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
Auf das Urteil des BayVGH vom 26. September 2013 (20 BV 13.428), wonach Kommanditgesellschaften als Personengesellschaften kraft Gesetzes nicht Sammler von Abfällen sein könne, werde verwiesen.Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 26. September 2013 (20 BV 13.428 und 20 BV 13.516) entschieden, dass Kommanditgesellschaften als Personengesellschaften gemäß § 3 Abs. 10 KrWG nicht Sammler von Abfällen sein könnten, weil sie weder juristische noch natürliche Personen seien.
Mit dem BayVGH (Urteile v. 26.9.2013 - 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516) ist die Kammer der Auffassung, dass die prozessuale Rechtsstellung, die der Klägerin nach § 61 VwGO zusteht (…vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 61 Rn. 5), nichts darüber aussagt, ob sie auch Subjekt der Kreislaufwirtschaft sein kann.
- OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 2 (7) SsBs 632/16
Bußgeldverfahren bei Verstoß gegen das Anzeigeverfahren für Kleidersammlungen: …
Der Senat weist im Hinblick auf die AG T darauf hin, dass eine Personengesellschaft, d.h. auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("Arbeitsgemeinschaft"), Sammler von Abfällen im Sinne des § 3 Abs. 10 KrWG sein kann (BVerwGE 153, 99; aA : VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2013 - 10 S 1201/13, GewArchiv 2014, 29; BayVGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 20 BV 13.428 -, juris; offen gelassen: OVG Lüneburg NVwZ-RR 2015, 692). - VG München, 07.11.2013 - M 17 K 12.6409
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Alttextilien, Altschuhe; …
Am ... Oktober 2013 ergänzte der Beigeladene seinen Vortrag um den Hinweis auf die Urteile des BayVGH vom 26. September 2013 (20 BV 13.428 und 20 BV 13.516), wonach eine GmbH & Co. KG als Personengesellschaft nicht Sammler von Abfällen i. S. d. § 3 Abs. 10 KrWG sein könne.Unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BayVGH (U. v. 26.9.2013 - 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516) ist schon zweifelhaft, ob die Klägerin als Personengesellschaft überhaupt ein Interesse an der Durchführung einer gewerblichen Sammlung erfolgreich geltend machen könnte.
In den dort entschiedenen Fällen waren der Klägerin jeweils keine Verwaltungskosten auferlegt worden (BayVGH, U. v. 26.6.2013 - 20 BV 13.428 - Rn. 24 a.E.;… 20 BV 13.516 - Rn. 24 a.E.).
- VG Oldenburg, 05.11.2014 - 5 B 2302/14
Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung wegen konkreter eigener …
Der Begriff der "juristischen Person" in § 3 Abs. 10 KrWG ist dahingehend auszulegen, dass auch Personengesellschaften umfasst sind, die im Rechts und Geschäftsverkehr eigenständig auftreten und juristischen Personen in allen Bereichen des Rechtsverkehrs gleichgestellt sind (entgegen: Bay. VGH, Urteil vom 26. September 2013 - 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516 -).Die Antragsgegnerin stützt sich für ihre Auffassung im Wesentlichen auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26. September 2013 (- 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516 -, juris).
- VGH Bayern, 02.05.2013 - 20 AS 13.700
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer …
Gegen die klageabweisenden Urteile legten die Antragstellerin und das andere Unternehmen die zugelassenen Berufungen ein (Az. 20 BV 13.428 und 20 BV 13.516). - VGH Bayern, 01.07.2014 - 20 ZB 14.590
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung …
Die Klägerin hätte als Kommanditgesellschaft nach der Rechtsprechung des Senats ihr Rechtsschutzziel, eine gewerbliche Sammlung durchzuführen, mit ihrer Anfechtungsklage gegen den streitgegenständlichen Bescheid nicht erreichen können (vgl. BayVGH, U.v. 26.9.2013 Az. 20 BV 13.428 = BayVBl 2014, 117).Weil ihr aber auch Verwaltungskosten auferlegt wurden, ist sie anderweitig beeinträchtigt und in ihren Rechten verletzt worden (vgl. BayVGH v. 26.9.2013 a.a.O. Rn 24 a.E.), so dass der Bescheid zu Recht aufgehoben worden ist (s.a. BayVGH, B.v. 11.3.2014 Az. 20 ZB 13.1838 Rn 3).
- VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.1838
Unbegründeter Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 26.09.2013 - 20 BV 13.516
Allgemeines Rechtsschutzinteresse
- OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15
Personengesellschaft; Sammlung; Sammlungsverbot; Strohmann; Träger
- VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611
Teilweise Klagerücknahme und Erledigung
- VGH Bayern, 02.05.2013 - 20 AS 13.771
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer …
- VG Düsseldorf, 11.04.2014 - 17 K 1883/13
Einstufbarkeit einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als Sammlerin nach § 3 …